Kindersitzpflicht in Deutschland

By | 6. Juli 2016

Schon bevor die Kindersitzpflicht eingeführt wurde, brachte die Firma Storchenmühle einen Kindersitz im Jahr 1963 auf den Markt. Damit waren die Kinder schon 30 Jahre vor der Kindersitzpflicht geschützt. In Deutschland wurde diese am 1. April 1993 eingeführt. Bislang durften Kinder bis zum 12. Lebensjahr im Fond des Fahrzeuges, gesichert mit den herkömmlichen 3-Punkt-Gurten gesichert, mitfahren. Es war klar, dass die Gurten für die Kinder nicht passten, bei Unfällen, an denen Kinder beteiligt waren, gab es schwer Verletzte und Tote.

Kindersitzpflicht

Baloo KindersitzDie Straßenverkehrsordnung besagt, dass Kinder, die unter 12 Jahren sind und deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, auf speziellen Sitzen transportiert werden müssen. Es ist in der StVO genau geregelt, für welche Altersgruppe welcher Sitz geeignet ist. Auf jeden Sitz befindet sich ein Etikett, das Auskunft über die Zulassung gibt. Zugelassene Normen sind ECE R 44.03, i-Size, UN R129 und ECE R 44.04.

Beim Kauf muss eine dieser Normen auf dem Typenschild verzeichnet sein, um das Kind, gemäß der Kindersitzpflicht in Deutschland, transportieren zu können.Noch immer, so haben Stichproben ergeben, sind etwa nur ein Drittel aller Kinder richtig gesichert. Die Sitze sind entweder falsch montiert oder die Gurte wurden zu wenig straff angezogen. Einige Kindersitze wurden günstig, teilweise sogar gebraucht erworben und sind ohne Sicherheitszertifikat.

Der Gesetzgeber verlangt auch, dass der Kindersitz zu der Größe, bzw. dem Alter des Kindes passt. Es gibt im Fachhandel Kindersitze, die mitwachsen. Diese sind vom Babyalter bis zur Ende der Kindersitzpflicht verwendbar. Auf dem Typenschild des Kindersitzes erkennt man, für welches Gewicht der Sitz geeignet ist. Jeder Sitz hat eine Prüfversion. Sitze sind nur dann gesetzeskonform, wenn diese mit der Ziffernfolge 03 oder 04 beginnt. Kindersitze mit den Prüfnummern 01 oder 02 sind veraltet und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Kindersitz Kategorien

Römer AutositzInsgesamt unterscheidet man 4 Kategorien von Kindersitzen. Die Klasse 0+ ist für Babys bis zu einem Gewicht von weniger als 13 Kilo. Er darf nur entgegen der Fahrtrichtung montiert werden. Ist ein Beifahrerairbag vorhanden, der nicht extra deaktiviert werden kann, ist der Kindersitz auf der Rückbank zu befestigen. Nur wenn der Airbag abgeschaltet werden kann, darf das Kind am Beifahrersitz transportiert werden.

Kinder, die älter als 9 Monate sind und zwischen 9 und 18 Kilo wiegen, müssen in einem Kindersitz der Klasse 1 untergebracht werden. Diese können sowohl in, als auch gegen die Fahrtrichtung benutzt werden. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, den Sitz gegen die Fahrtrichtung zu montieren. Normalerweise genügt für Kinder mit einem Gewicht von 15 bis 36 Kilo eine einfache Sitzerhöhung. Davon raten Experten ab. Ein Kind ist bei einem Seitenaufprall nicht geschützt. Es wird daher empfohlen, einen Kindersitz der Klasen 2 oder 3 zu verwenden. Diese Sitzschale stützt den Nacken und schützt das Kind auch seitlich.

Gesetzlich vorgeschrieben

Safety 1st KindersitzDas Gesetz schreibt vor, dass die Kindersitze ordnungsgemäß montiert werden müssen. Schon beim Kauf muss man sich vom Verkäufer die richtige Montage zeigen lassen. Kommt man der Kindersitzpflicht nicht nach, kann ein Bußgeld von 60 Euro verhängt werden.

Sind mehrere Kinder im Auto nicht oder schlecht gesichert, erhöht sich der Betrag auf 70 Euro. Zusätzlich bekommt der Fahrer einen Punkt in Flensburg.

Wenn ein Kind im Auto mitfährt ist es also zwingend einen passenden Kindersitz oder Babyschale zu verwenden. Die Sicherheit steht an erster Stelle und ist das Wichtigste beim Autofahren.

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